Mit Erneuerbaren Energien die Umsetzung der Energiewende mitgestalten

Solarpark Königswartha-West

Im Ortsteil Eutrich der Gemeinde Königswartha, westlich des Gewerbegebiets Königswartha-West, sollen die Konversionsflächen der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt für die Umsetzung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage genutzt werden. Geplant ist ein Solarpark mit einer Leistung von 35 MWp, gekoppelt mit einem Batteriespeicher, und einem jährlichen Ertrag von ca. 35.000.000 kWh. Die Anlage kann damit rechnerisch 12.500 Haushalte mit Ökostrom versorgen und einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität der Gemeinde und der anliegenden Gemeinden leisten.

Wir möchten Sie einladen, mehr über das Projekt „Solarpark Königswartha-West“ zu erfahren.

Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe – bei der jeder Schritt zählt. Gemeinsam können wir eine Zukunft mit nachhaltiger Energie gestalten!

EIN SOLARPARK FÜR KÖNIGSWARTHA

In Königswartha soll ein Solarpark entstehen. Eine gute Sache.

Für die Klimaneutralität ist der weitere Ausbau erneuerbarer Energien eine Aufgabe, die uns alle angeht. Um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen, müssen bereits in den Jahren 2025 und 2026 bundesweit um die 20 GWp an neuen Freiflächen-PV-Anlagen zugebaut werden. Auch in Sachsen sollen jedes Jahr um die 530 MWp an Freiflächenanlagen umgesetzt werden. Um diesem Flächenbedarf gerecht zu werden, können auch Konversionsflächen (z.B. aus ehemaliger militärischer Nutzung) eine Rolle spielen.  

Ein Solarpark mit 35 Megawatt geplanter Leistung

Mit einer geplanten Leistung von 35 Megawatt (MWp) auf einer Gesamtfläche von ca. 44 ha kann der Solarpark jährlich um die 35.000.000 kWh nachhaltigen Strom erzeugen. 

Durch die Integration eines Batteriespeichers entspricht das Projekt den Anforderungen einer netzdienlichen Stromerzeugung. Innovativ und nachhaltig.

Biodiversität fördern

Solarparks auf belasteten Konversionsflächen, also Flächen, die zuvor militärisch, industriell oder gewerblich genutzt wurden, können vielfältige Vorteile für die Biodiversität bieten. Dazu zählen:

  • Schaffung neuer Lebensräume durch langfristigen Schutz vor Störungen 
  • Bodenverbesserung durch schonende Bewirtschaftung
  • Förderung von Lebensräumen für Insekten, Reptilien und Vogelarten

Eine naturverträgliche Bewirtschaftung unterstützt die Renaturierung und Förderung der Biodiversität.

Teilhabe und Unterstützung der Energiewende

Das Projekt bietet der Gemeinde Königswartha die Chance, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen, und die Energiewende proaktiv voranzutreiben – und dabei zugleich Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen.

Durch die geschützte Lage am Standort ist der geplante Solarpark kaum von außen einzusehen und das Landschaftsbild bleibt erhalten. 

Über den Park

Konversionsflächen renaturieren, und Biodiversität fördern

Renaturierung von Konversionsflächen

Die Errichtung von Solarparks auf Konversionsflächen, wie den Flächen der ehemaligen Heeres-Munitionsanstalt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung gesetzlicher Klimaziele. Das geplante Projektgebiet ist im sächsischen Altlastenkataster aufgeführt und bietet keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten, sodass die Bewirtschaftung durch einen Solarpark eine ideale Lösung darstellt. So kann das Gelände umfassend renaturiert und gleichzeitig zur nachhaltigen Energiegewinnung genutzt werden.

Biodiversität

Solarparks fördern durch die geringen Eingriffe in die Projektflächen die Entwicklung biodiverser Flächen:

1. Schaffung neuer Lebensräume:

Freiflächen: Durch die lockere Anordnung der Module bieten Solarparks Freiflächen, die verschiedenen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen können.

Strukturelle Vielfalt: Durch die Kombination von sonnigen und schattigen Flächen sowie der unterschiedlichen Vegetation, die sich zwischen den Modulen entwickelt, entsteht eine Strukturvielfalt, die vielen Arten zugutekommt.

Schutz vor Eingriffen: Die Flächen werden nicht mehr intensiv genutzt und bieten so Rückzugsorte für Tiere, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft kaum noch einen Lebensraum finden.

2. Bodenverbesserung:

Regeneration: Die Bodenversiegelung wird reduziert und der Boden kann sich regenerieren. Vor Projektumsetzung werden weitere Dekontaminationsmaßnahmen durchgeführt, um die Renaturierung der Flächen zu unterstützen und Gefahren aus der Fläche zu reduzieren. Für eine langfristig umfassende naturgerechte Lösung.

Weniger Pestizide: Anders als bei der landwirtschaftlichen Nutzung wird bei Solarparks auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet, was Bodenqualität und Grundwasser schont.

3. Förderung bestimmter Arten:

Insekten: Die blühende Vegetation zwischen den Modulen zieht Insekten an, die wiederum Nahrungsquelle für Vögel und andere Tiere sind.
Reptilien: Die sonnenreichen Standorte bieten Reptilien wie Eidechsen ideale Bedingungen.
Vögel: Vögel finden in den Solarparks Nistmöglichkeiten und Nahrung.

4. Vernetzung von Lebensräumen:
Trittsteinbiotope: Solarparks können als Trittsteinbiotope dienen und so zur Vernetzung isolierter Lebensräume beitragen.


Um die Biodiversität zu fördern, sind insbesondere die Gestaltung des Solarparks (z.B. Anlage von Blühstreifen, Schafbeweidung) und eine naturverträgliche Bewirtschaftung wichtig.

Planungsstand

Die Umsetzung eines Solarparks umfasst zahlreiche planerische und rechtliche Schritte, bis ein Bebauungsplan von der Gemeinde beschlossen werden kann. Nachdem die Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, werden für das Bebauungsplanverfahren die relevanten Umwelt- und Planungsgutachten  erstellt und der Entwurf des Bebauungsplans kann vorbereitet werden. 
Als nächster Schritt ist vorgesehen, den Antrag auf den Aufstellungsbeschluss einzureichen, um durch die Gemeinde den Grundstein der weiteren Planung zu ermöglichen.

Auch für die Gemeinde ist die Ansiedlung von Anlagen erneuerbarer Energien Attraktiv und Bietet Zahlreiche Vorteile

Vorteile für die Gemeinde

Neben der Unterstützung der Energiewende und dem positiven Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität ergeben sich für die Gemeinde weitere Vorteile bei der Umsetzung von Projekten der erneuerbaren Energien. 

Lokale Wertschöpfung

Darüber hinaus schafft der Solarpark weitere lokale Wertschöpfung – durch die Vergabe von Dienstleistungen (etwa bei der Pflege der Flächen) und die Einbindung ansässiger Firmen und Betriebe.

Gewerbesteuern

Die Gemeinde profitiert durch die Gewerbesteuer, die während der gesamten Betriebszeit anfällt, von zusätzlichen Einnahmen aus dem Betrieb des Solarparks. Dabei erhält die örtliche Gemeinde den Löwenanteil von 90 Prozent, der Rest steht der Gemeinde zu, in der der Betreiber der Anlage seinen Betriebssitz unterhält.

EEG-Beteiligung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine optionale Beteiligung der Kommune an den Erlösen aus dem Stromverkauf des Solarparks vor – bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh. Das sächsische Landesgesetz schreibt für den Betreiber einen Beitrag von 0,1 Cent pro kWh verpflichtend vor.

Für einen Solarpark mit einer Leistung von 35 MWp könnte die Gemeinde Königswartha bis zu 70.000 Euro pro Jahr erhalten. Und zwar jährlich für mindestens 20 Jahre der Projektlaufzeit.

Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Einnahmen nicht auf den kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden und somit in voller Höhe der Gemeinde zugutekommen.

Die Flächen der alten Heeres-Muna

Die Flächen der früheren Heeres-Muna Königswartha wurden bereits von 1940 – 1945 als Fertigungs- und Lagerstätte von Kampfstoffmunition genutzt. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurde der Standort  von 1956 bis 1988 als VEB Mechanische Werkstätten Königswartha (Herstellung von Munition und Panzerabwehrwaffen) betrieben. 

Standort

Auf einem Teil des 118 Hektar großen historischen Militärgeländes wurde bereits in den 90er Jahren das Gewerbegebiet Königswartha-West realisiert, um Gewerbeflächen für die in der Gemeinde ansässigen Unternehmen zu schaffen.

Für den verbleibenden Teil der Konversionsfläche bietet sich nun die Möglichkeit, mit einem Solarpark die weitere Konversion voranzutreiben.

Historie

Einbettungskonzept

Das Standortkonzept sieht eine Einbettung des Solarparks in die bestehende Bewaldung vor. Damit wird ein natürlicher Sichtschutz nach außen erreicht, und das Landschaftsbild wird nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.  

HABEN SIE FRAGEN?

Häufig gestellte Fragen

Laut Bundesnetzagentur wurden im Jahr 2023 14,1 Gigawatt (GWp) PV-Leistung neu installiert[1]. Zwar hat der PV-Ausbau in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich angezogen, er ist aber noch nicht auf dem Niveau, das notwendig ist, um die Ausbauziele und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Die insgesamt installierte Leistung an PV-Anlagen lag Ende 2023 bei ca. 82,2 GWp.

Ausbauziele:

EEG 2023: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht einen PV-Ausbau auf 215 GWp bis 2030 und 400 GWp bis 2040 vor.


Klimaneutralität: Um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, ist ein noch schnellerer Ausbau nötig. Experten schätzen den Bedarf auf bis zu 500 GWp PV-Leistung.
Davon entfielen 48.7 GWp auf Freiflächenanlagen. Damit machen Freiflächenanlagen etwa 62% der insgesamt in Deutschland installierten PV-Leistung aus[2].

Ergebnis:

Der PV-Ausbau in Deutschland ist auf einem guten Weg, muss aber noch deutlich beschleunigt werden, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Neben dem weiteren Ausbau von Freiflächenanlagen spielt dabei auch die Nutzung von Dachflächen, insbesondere auf Gewerbe- und Industriegebäuden, eine wichtige Rolle.

[1] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (Stand Januar 2024)

[2] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html

Sachsen hat sich ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Übergeordnete Ziele:

  • Klimaschutzgesetz Sachsen: Bis 2040 soll der Freistaat Sachsen klimaneutral werden.
  • Energie- und Klimaprogramm: Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll bis 2030 auf 26% und bis 2040 auf 50% steigen.
  • Im Klimaschutzszenario der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. sind im Jahr 2030 PV-Anlagen in Sachsen mit einer Gesamtleistung von 11 GWp vorgesehen (der Ist-Ausbau 2022 betrug lediglich 2.9 GWp). Damit ist ein jährlicher Zubau von PV-Freiflächenanlagen von 530 MWp in Sachsen erforderlich, sowie ein jährlicher Zubau an 480 MWp an Aufdachanlagen.

In der Energiewende-Debatte wird häufig darauf verwiesen, dass in jeder Gemeinde 1.5% der Fläche für den Ausbau der Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden soll, um die Ziele der Energiewende zu erreichen.

Geplant ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Königswartha West“ im Ortsteil Eutrich. Die Anlage soll eine Leistung von 35 MWp haben und zusätzlich einen Batteriespeicher umfassen. Optional ist ein 5 MWp Bürger-Solarpark angedacht. Die Anlage soll westlich des Industrieparks liegen und auf einem Teilgebiet von ca. 44 – 50 Hektar der Konversionsflächen der früheren Heeres-Munitionsanstalt errichtet werden. Der Ertrag der geplanten Anlage liegt bei 35.000.000 kWh pro Jahr und kann somit rechnerisch 12.500 Haushalte mit grünem Strom versorgen. 

Die vormals militärisch genutzte Fläche bietet sich besonders für die Umsetzung eines Solarparks an, im Einklang mit den energiepolitischen Zielen, auf Konversionsflächen bevorzugt Anlagen erneuerbarer Energien entstehen zu lassen.

Das Projekt soll auf Teilen der Flächen der früheren Heeres-Munitionsanstalt im Außenbereich umgesetzt werden („Mechanische Werkstätten – Heeres-Haupt-Muna“). Die Fläche gilt aufgrund der militärischen Vorbelastung als sogenannte Konversionsfläche nach dem EEG, und ist somit für die Nutzung durch Erneuerbare-Energie-Anlagen rechtlich privilegiert.

Die Nutzung von Konversionsflächen für Erneuerbare-Energien-Projekte (EE-Projekte) bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Effiziente Flächennutzung: Konversionsflächen sind oft vorbelastete Flächen, die keiner anderen Nutzung zugeführt werden können. Durch die Errichtung von EE-Anlagen werden diese Flächen sinnvoll genutzt und tragen zur Energiewende bei.
  • Vermeidung von Flächenkonkurrenz: Die Nutzung von Konversionsflächen reduziert den Druck auf landwirtschaftliche Flächen oder naturnahe Gebiete, die für die Nahrungsmittelproduktion oder den Naturschutz wichtig sind.
  • Verbesserung der Biodiversität: Auf ehemaligen Militärflächen oder Industriebrachen kann sich durch die Errichtung von EE-Anlagen die Biodiversität erhöhen. Extensiv begrünte Flächen unter Solarmodulen können Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere bieten.
  • Bodenschutz: Im Vergleich zu anderen Nutzungen, wie z.B. der Bebauung, ist die Flächenversiegelung bei EE-Anlagen gering. Der Boden kann weiterhin Wasser speichern und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere dienen.
  • Abschluss von Dekontaminationsmaßnahmen: Darüber hinaus ist erforderlich, die Dekontamination der Projektflächen durchzuführen und somit die restlichen Risiken der Militärfläche weitestgehend zu reduzieren, sowohl aus umweltschutzlichen Gesichtspunkten als auch um von den Flächen weiterhin ausgehende Gefahren für die Nachbarschaft zu begrenzen. Daneben reduziert das Projekt Brandgefahren aus dem aktuellen Flächenzustand. Der Standort Königswartha liegt in einem Bereich mit hoher Waldbrandgefahr und die bestehende Kontamination der Flächen in Verbindung mit dem Waldbewuchs schafft erhöhte Risiken im Falle von Waldbränden, da die Feuerwehr keinen oder einen nur reduzierten Zugang auf die Flächen unter erhöhter Gefahr hätte.

 

  • Förderung der Energiewende und des Klimaschutzes
  • Rechnerische Versorgung von 12.500 Haushalten mit Ökostrom
  • Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Erlösen des Solarparks
  • zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen
  • Optional: Bürgerbeteiligung durch einen Bürger-Solarpark
  • Langfristige Renaturierung und Gefahrenabwehr auf der ehemaligen Militärfläche

Die Projektfläche wird  aufgrund der Vorbelastung im Sächsischen Altlastenkataster geführt.

Die untere Bodenschutzbehörde hat zu dem Standort unter anderem mitgeteilt:

“Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung, den anthropogenen Versiegelungen (Flächenbefestigungen, bauliche Anlagen) sowie weiterer Inanspruchnahme (Abbrennplatz, Sprengtrichter) der natürlichen Bodenoberfläche sowie den nachgewiesenen Schwermetall-Gehalten im Bereich der erfassten Altlastenteilflächen ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung und die erhebliche Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen i.S.v. § 2 Abs. 2 BBodSchG zu besorgen.”

Die Projektfläche ist aktuell mit Wald bestanden, der über die Zeit “wild” entstanden ist. Es handelt sich um eine weitgehend durch monokulturellen wildgewachsenen Wald mit hohem (85%) Kieferbestand.

Für eine Umsetzung des Projekts ist dann eine Waldumwandlung nach § 8 SächsWaldG erforderlich. Im Rahmen einer Umwandlungsentscheidung geht es um die Abwägung öffentlicher und privater Interessen. Die Forstbehörde hat alle in die Abwägung relevanten Belange einzustellen und trifft keine Ermessensentscheidung.

Der aktuelle Waldbewuchs ist aufgrund der Vorbelastung der Fläche nicht besonders schützenswert. Die Flächen sind zur Zeit nicht für die Allgemeinheit zugänglich und erfüllen damit auch keine Schutzfunktion. Zielsetzung ist vielmehr die langfristige Renaturierung der Fläche in Kombination mit dem Solarpark und der vorausgehende Abschluss von  Dekontaminationsmaßnahmen. Denn es ist erforderlich, die Dekontamination der Projektflächen durchzuführen und somit die restlichen Risiken der Militärfläche weitestgehend zu reduzieren, sowohl aus umweltschutzlichen Gesichtspunkten als auch um von den Flächen weiterhin ausgehende Gefahren für die Nachbarschaft zu begrenzen. Daneben reduziert das Projekt Brandgefahren aus dem aktuellen Flächenzustand. Der Standort Königswartha liegt in einem Bereich mit hoher Waldbrandgefahr und die bestehende Kontamination der Flächen in Verbindung mit dem Waldbewuchs schafft erhöhte Risiken im Falle von Waldbränden, da die Feuerwehr keinen oder einen nur reduzierten Zugang auf die Flächen unter erhöhter Gefahr hat.

Daneben verfügt die Forstbehörde entweder die Wiederaufforstung der Flächen nach Projektablauf (von typischerweise 30 Jahren), welche dann als Mischwald nachhaltig und mit deutlich verbesserter Waldstruktur auf renaturierten Flächen erfolgen kann, oder kann bereits zu Projektbeginn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verfügen, die einem Ausgleich dienen.

 

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